Trotz Rauchens und genetischer Vorerkrankung – Gericht erkennt Lungenschäden als Berufskrankheit an

Anerkenntnis vor dem LSG Darmstadt– L 3 U 59/13 – veröffentlicht am 18.07.2017

Das LSG Darmstadt hatte über den Fall eines Karosseriemeisters zu entscheiden. Dieser arbeitete seit seinem 16. Lebensjahr in einer Werkstatt, in der er über viele Jahre gefährdenden Stoffen wie Lösungsmitteldämpfen, Motorabgasen und Stäuben ausgesetzt war. Im Alter von 37 Jahren wurde bei ihm eine obstruktive Atemwegserkrankung (COPD) mit Lungenemphysem diagnostiziert. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Berufskrankheit (BK 4302) ab. Sie verwies auf einen genetisch bedingten Enzym-Mangel und den Nikotinkonsum des Klägers.

Das Gericht prüfte die toxischen Gegebenheiten des Arbeitsplatzes. Letztlich wies das Gericht daraufhin, dass nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur der Gesunde geschützt ist, sondern auch derjenige, der trotz Vorerkrankungen arbeitet. Das bedeutet, dass der gesundheitliche Zustand des Versicherten in dem Zustand geschützt wird, in dem er die Arbeit mit gefährdenden Stoffen aufnimmt. Mit diesem Argument nahm das Landessozialgericht der Berufsgenossenschaft den Wind aus den Segeln. An dieser Einschätzung änderte auch der Umstand nichts, dass der Kläger am Arbeitsplatz keinen Atemschutz getragen hat. Die Berufsgenossenschaft konnte die Kausalität zwischen dem berufsbedingten Kontakt mit Gefahrstoffen und der Atemwegserkrankung nicht wegen des genetischen Enzym-Mangels verneinen. Auch der Nikotinkonsum sei nur mit ursächlich gewesen.

Nach diesen ausdrücklichen Hinweisen, die auch durch ein eingeholtes Sachverständigengutachten bestätigt wurden, erkannte die Berufsgenossenschaft die Berufskrankheit des Klägers an.

Wichtig für die Praxis ist in jedem Falle die Aussage, dass auch der Vorerkrankte in dem Gesundheitszustand geschützt wird, in dem er mit dem gefährdenden Stoff die Arbeit aufnimmt.

Man sollte sich daher von einer Ablehnung einer Berufskrankheit nicht entmutigen lassen und Rat beim spezialisierten Fachanwalt suchen.

Gerne können Sie mir ihren Fall unverbindlich schildern. Als Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht, mit Sitz in Essen, berate ich Sie kompetent in allen Rechtsgebieten, die im Schadensfall für Sie relevant sind.


 

Björn Hülsenbeck – Ihr Gesundheitsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

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