Behandlungsfehler, Unfall oder unter Umständen sogar eine Gewalttat – eines haben alle Fälle gemeinsam: Es gibt ein Opfer und es gibt einen Schädiger. Der Schädiger ist meistens haftpflichtversichert. Die gesamte Verhandlung wird daher mit dem Haftpflichtversicherer geführt.

Häufige Probleme

Zeitspiel

Man hört lange lange nichts von der Haftpflichtversicherung des Schädigers? Es werden plötzlich Fragen gestellt, die man schon lange beantwortet hat? Oder die bereits mit dem ersten Anschreiben hätten gestellt werden können? Es werden wieder und wieder einzelne Unterlagen angefordert, obwohl man auch alle auf einmal hätte anfordern können? Sie bekommen das Gefühl, dass hier auf Zeit gespielt wird?

Ihr Eindruck ist richtig: Ziel ist, dass Sie sich irgendwann mit einer lächerlich geringen Entschädigung zufrieden geben; nur um den Fall endlich zu Ende zu bringen. Dieses „Zeitspiel“ ist ein gängiges Mittel bei manchen Versicherungen.

Einige Versicherungen reagieren erst schneller, wenn sich ein Anwalt einschaltet. Insofern sollte man auch nicht vor den Anwaltskosten zurückschrecken. Gerade wenn klar ist, dass die Versicherung zahlen muss und nur die Höhe noch nicht geklärt ist, sollte unbedingt ein Anwalt beauftragt werden. Zum einen wird Ihr Schaden weit oberhalb der von der Versicherung angebotenen Bagatellbeträge reguliert; zum anderen müssen die Anwaltskosten von der Versicherung übernommen werden!

Fragwürdige Gutachter

Sie werden zu einem oder mehreren fragwürdigen Gutachtern geschickt? Und diese stellen fest, dass zwar eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorhanden ist, die aber nicht auf das Schädigungsereignis zurückzuführen ist, obwohl Sie vorher nie Beschwerden hatten?

So etwas irritiert Sie zu Recht! Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass eine Beeinträchtigung bereits angelegt ist, ohne dass man etwas bemerkt. Wenn das schädigende Ereignis dann nur noch der Tropfen ist, der „das Fass zum überlaufen bringt“, kann das Ergebnis sogar richtig sein: Es ist aber auffallend häufig so, dass dieses Ergebnis von Gutachtern festgestellt wird, die von der Versicherung beauftragt werden. Und häufig genug halten diese medizinischen Gutachten einer anwaltlichen oder gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Warum zum Fachanwalt?

Gerade im Haftungsrecht ist der Gang zum spezialisierten Fachanwalt unverzichtbar:

  • Wenn die Schuld- bzw. Haftungsfrage nicht geklärt ist, sollte ein Anwalt mit Erfahrung im Haftungsrecht beauftragt werden.
  • Wenn die Schuld bzw. Haftungsfrage geklärt ist, sollte ein spezialisierter Anwalt zur Schadensberechnung und zur Verhinderung des „Zeitspiels“ beauftragt werden.
  • Wenn Gutachten eingeholt worden sind, sollte man diese überprüfen lassen.
  • Selbst ein augenscheinlich hohes Angebot sollte überprüft werden, denn die hohen Zahlungen sind mit Verzichtserklärungen Ihrerseits verbunden, die sehr nachteilig sein können.

Gerne bespreche ich mit Ihnen, ob in Ihrem Fall ein Anwalt beauftragt werden sollte. Als Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, berate ich Sie kompetent in allen Rechtsgebieten, die im Schadensfall für Sie relevant sind.