Wenn Pferde vor der Apotheke kotzen… und der Tierarzt falsch behandelt

Auch im Bereich der Tiermedizin haftet der behandelnde Tierarzt für Behandlungsfehler. Diese Erkenntnis ist nicht neu; wohl aber, dass die rechtlichen Hürden abgesenkt wurden.

Tierarzt haftet für Tod eines Pferdes bei Behandlungsfehler

BGH: Urteil vom 10.05.2016 (VI ZR 247/15)

Im entschiedenen Fall stellte die Klägerin in 2010 ihr Pferd wegen einer Verletzung am rechten Hinterbein vor. Die Wunde wurde verbunden; weitere Untersuchungen wurden nicht vorgenommen. Einige Tage später wurde eine Fraktur festgestellt. Das Pferd musste operiert werden. Die OP schlug fehl; das Pferd wurde getötet. Im Nachgang stellte sich heraus, dass sich das Pferd durch den Tritt eines anderen Pferdes zunächst eine Fissur zugezogen hatte. Beim Versuch aufzustehen brach das Pferd sich das Hinterbein dann vollständig. Der Tierarzt wurde zum Schadensersatz verurteilt, weil er die Möglichkeit einer Fissur hätte erkennen und eine weitere Abklärung hätte veranlassen müssen.

Ob die unterlassene weitere Abklärung ursächlich für den Beinbruch war konnte dahinstehen. Denn der BGH übertrug die Grundsätze der Arzthaftung der Humanmedizin auf die Tierarzthaftung.

Diese sehen vor, dass

  1. der Geschädigte einen Arztfehler beweisen muss,
  2. dass dieser Arztfehler ursächlich ist für einen Gesundheitsschaden.

Beweislastumkehr bei „groben Behandlungsfehlern“

Im Falle eines „groben Behandlungsfehlers“ des Arztes, muss der Geschädigte nicht mehr beweisen, dass der Fehler auch einen Schaden verursacht hat. Im Gegenteil: Der Arzt muss beweisen, dass der Schaden nicht auf dem Fehler beruht, sondern eine andere Ursache hat. Der BGH hat diese Grundsätze nun auf die Tierarzthaftung ausgedehnt.

Im vorliegenden Fall hat der BGH die fehlende Abklärung einer Fissur als „groben Behandlungsfehler“ eingestuft. Der Tierarzt musste somit beweisen, dass sein Behandlungsfehler nicht ursächlich war für die Fraktur, und damit für den Tod des Pferdes. Diesen Beweis konnte er nicht führen, so dass er verurteilt wurde.

Hilfe für Betroffene

Haben auch Sie den Verdacht, dass der Tierarzt ihren Liebling falsch behandelt hat. Hat ihr Pferd einen bleibenden Schaden erlitten oder ist sogar verstorben? Gerne können Sie mir ihren Fall unverbindlich schildern. Nutzen Sie mein Kontaktformular oder rufen Sie mich einfach persönlich an.


Als Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht, mit Sitz in Essen, berate ich Sie kompetent in allen Rechtsgebieten, die im Schadensfall für Sie relevant sind.

0
  ähnliche Beiträge
  • No related posts found.