Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Fachanwalt hilft.
Das Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr kompliziert. Die Versicherung wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die Auszahlung der Leistungen, denn es geht um sehr viel Geld.
Nehmen wir zum Beispiel den Fall von Christa S., einer 30 jährigen Fachkraft. Im Falle der Berufsunfähigkeit stehen Frau S. monatlich 2000 Euro von ihrer Versicherung zu. Bis zum Renteneintritt geht es für Frau S. damit um eine Summe von mehr als 880.000 Euro.
Um diese Ansprüche durchzusetzen, sind hohe formale und rechtliche Hürden zu nehmen. Es gilt die Faustregel: Je vielschichtiger und anspruchsvoller der Beruf, desto schwieriger ist es die Berufsunfähigkeit darzulegen.
Warum zum spezialisierten Fachanwalt?
Es gibt viele rechtliche und formale Regelungen mit speziellen Problemen, die nur im Berufsunfähigkeitsrecht vorkommen und die nicht mit Kenntnissen aus anderen Rechtsgebieten oder Versicherungsgebieten gelöst werden können.
Der Versicherte kann in jedem Verfahrensstadium Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht zu reparieren sind. Daher sollte der Vorgang immer von einem spezialisierten Fachanwalt geführt und begleitet werden: Juristisches Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Umgang mit den rechtlichen Besonderheiten und mit medizinischen Sachverständigengutachten sind der Schlüssel um Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.
Häufige Fragen und Probleme im Umgang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Nachweis einer psychischen Erkrankung
Sie können Ihren Beruf wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr ausüben? Das Problem ist, dass eine psychische Erkrankung nicht wie ein körperliches Gebrechen auf den ersten Blick für Außenstehende erkennbar ist. Die Versicherung wehrt sich daher in diesen Fällen besonders heftig. Gerade im Bereich der psychischen Erkrankung muss sauber herausarbeitet werden, wie sich die Krankheit auf den Beruf auswirkt. Die hohen formalen Hürden für diesen Nachweis sind für den juristischen Laien kaum zu überschauen. Deshalb sollte gerade in diesen Fällen früh anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Das Sachverständigengutachten
Die Berufsunfähigkeit selbst wird von einem medizinischen Sachverständigen festgestellt, wenn alle rechtlichen und formalen Hürden genommen sind. Und auch hier gilt – weder Gutachten noch Gutachter sind unantastbar: Der Gutachter ist strengsten Regeln im Rahmen der Begutachtung unterworfen. Es ist zum Beispiel fehlerhaft das Ergebnis aus anderen Verfahren zu übernehmen. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE bei der Berufsgenossenschaft) oder ein Grad der Behinderung (GdB) unterliegen anderen Maßstäben. Es wäre falsch, hieraus Schlüsse gegen oder auch für eine Berufsunfähigkeit zu ziehen. Gleiches gilt für die vom Rentenversicherungsträger festgestellte Erwerbsminderungsrente, wobei eine gewährte Erwerbsminderungsrente die Chancen der Anerkennung durch die Versicherung erhöht. Einigen Versicherungen genügt eine vom Rentenversicherungsträger gewährte Erwerbsminderungsrente bereits zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Dies ist eine Frage der Versicherungsbedingungen.
Die Versicherung verlangt von Ihnen einen Berufswechsel ?
Dies ist meistens eine Frage der Vertragsbedingungen: Manchmal wird versucht den Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen, obwohl das Bedingungswerk diese Art der Verweisung nicht vorsieht. Oder die Bedingungen sind nicht eindeutig in dieser Frage; oder Sie sollen auf einen Beruf verwiesen werden, der nicht zumutbar ist. Eine Verweisung kann sogar unzulässig sein, obwohl Sie bereits einen neuen Beruf ergriffen haben. Verschenken Sie nichts: Lassen Sie ihren Fall vom Fachmann prüfen.
Ihnen wird vorgeworfen, eine bereits bei Vertragsabschluss bestehende Erkrankung verschwiegen zu haben?
Der Vorwurf der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ist oft nicht haltbar. Es ist zu prüfen, wer welche Angaben für welchen zurückliegenden Zeitraum gefordert hat, was sich aus den ärztlichen Unterlagen ergibt und was der Versicherte überhaupt über Einträge oder Notizen wusste, die der Arzt in seinen Unterlagen vermerkt hat. Nur weil eine Diagnose, eine ärztliche Angabe oder ein Symptom nicht angegeben wurde, verliert man nicht automatisch den Versicherungsschutz!
Bereits bewilligte Leistungen werden im Nachprüfungsverfahren wieder abgelehnt
Es werden zunächst Leistungen anerkannt, die dann im Nachprüfungsverfahren wieder abgelehnt werden? Das Nachprüfungsrecht steht der Versicherung grundsätzlich zu. Zu prüfen ist, ob das Ergebnis der Nachprüfung richtig bewertet wurde: Gibt es neue Erkenntnisse? Oder ist der alte Sachverhalt bestätigt und nur anders bewertet? Je nach Situation kann man dem Ergebnis einer Nachprüfung mit guten Argumenten entgegentreten; mit dem Ergebnis, dass der Leistungsanspruch erhalten bleibt.