Hülsenbeck (1 von 2)
Behandlungsfehler
Ihr Gesundheitsanwalt

Erfolg durch Spezialisierung – Gesundheitsrecht aus einer Hand

Björn Hülsenbeck – Ihr Gesundheitsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Medizinrecht - Fachanwalt für Sozialrecht

Genauso vielschichtig wie die Gesundheit sind auch die rechtlichen Probleme, die auf dieser Ebene entstehen können. Mein Ziel ist daher: Durch hochgradige Spezialisierung innerhalb bereits spezialisierter Gebiete wird der gesamte Bereich „Gesundheit“ abgedeckt.

Alles aus einer Hand - Ihr doppelter Vorteil

  • Ihr Anwalt ist durch permanente Fortbildung immer auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung.
  • Sie müssen Ihren gesundheitlichen Zustand nur einem Anwalt offenlegen. Oft geht es um unangenehmen Dinge. Man will nicht Anwalt A erzählen, dass der Arzt falsch behandelt hat, Anwalt B, dass man deshalb berufsunfähig ist und Anwalt C, dass der Schwerbehindertenantrag abgelehnt worden ist. Hier wird der Sachverhalt nur mit einem Anwalt besprochen und in allen Einzelheiten bearbeitet.
Aufgrund der hohen Spezialisierung bearbeite ich Mandate aus anderen Rechtsgebieten nicht. Gerne vermittele ich Ihnen in anderen Bereichen den richtigen Spezialisten.
Warum zum Fachanwalt?
Die Bereiche Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht sind weder Teil der universitären noch der praktischen Rechtsausbildung. Vertiefte Kenntnisse erwirbt man nur durch externe Fortbildungen und großen persönlichen Einsatz während des laufenden Betriebes. Der Fachanwaltstitel ist der von der Rechtsanwaltskammer verliehene Nachweis, dass zahlreiche Lehrgänge besucht und eine große Zahl von Fällen aus dem jeweiligen Bereich bearbeitet worden sind. Zudem ist der Fachanwalt verpflichtet jedes Jahr mehrere Fortbildungsveranstaltungen aus dem jeweiligen Fachanwaltsbereich zu besuchen. Der Fachanwaltstitel ist daher nicht nur der Nachweis theoretischer Kenntnisse, sondern auch großer Erfahrung im jeweiligen Bereich und verpflichtet zu permanenter Fortbildung. Die Spezialisierung ermöglicht es dem Anwalt Ihre Interessen hochqualifiziert zu vertreten. Als Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht habe ich eine Spezialisierung innerhalb der Spezialisierung entwickelt. Ich bearbeite aus diesen Gebieten ausschließlich die Bereiche, die eine Gesundheitsbezogenheit aufweisen. Im Einzelnen:

Fachanwalt für Medizinrecht

Gemäß § 14 b der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Medizinrecht folgende Bereiche:
  1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere a) zivilrechtliche Haftung b) strafrechtliche Haftung,
  2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere a) ärztliches Berufsrecht, b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  4. Vertrags-und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
  6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertrags-recht,
  7. Grundzüge des Arzneimittel-und Medizinprodukterechts,
  8. Grundzüge des Apothekenrechts,
  9. Besonderheiten des Verfahrens-und Prozessrechts.
Die gesundheitsbezogene Spezialisierung im Medizinrecht liegt in den Bereichen:
  • Zivilrechtliche Haftung in der medizinischen Behandlung (Arzthaftung),
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Arzneimittelhaftung,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
 

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Gemäß § 14a Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Versicherungsrecht folgende Bereiche:
  1. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  2. Recht der Versicherungsaufsicht,
  3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
  4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
  9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Die gesundheitsbezogene Spezialisierung im Versicherungsrecht liegt in den Bereichen:
  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  • Recht der privaten Personenversicherung, • Berufsunfähigkeitsversicherung, • Unfallversicherung, • Kranken- und Krankentagegeldversicherung, • Lebensversicherung,
  • Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht der Ärzte und Krankenhäuser, • Kfz-Haftpflicht bei Personenschäden.
 

Fachanwalt für Sozialrecht

Gemäß § 11 Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Sozialrecht folgende Bereiche: 1. Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht, 2. besonderes Sozialrecht a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), b) Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, c) Recht des Familienlastenausgleichs, d) Recht der Eingliederung Behinderter, e) Sozialhilferecht, f) Ausbildungsförderungsrecht. Die gesundheitsbezogene Spezialisierung im Sozialrecht liegt in den Bereichen:
  • Sozialversicherungsrecht, • Krankenversicherung, • Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), • Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente [Frührente]), • Pflegeversicherung,
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
  • Recht der Eingliederung Behinderter,
  • Verfahrensrecht.
Was kostet ein Fachanwalt?

Keine Überraschungen

Viele Menschen zögern mit der Beauftragung eines Anwaltes, weil sie horrende Kosten fürchten. Vielleicht auch, weil man schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Derartige Überraschungen wird es bei mir nicht geben! Natürlich will ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen; aber genauso will ich als Anwalt, wie jeder andere auch, mit meiner Arbeit Geld verdienen. Es nützt nichts, wenn ich viel Arbeit investiere und Ihnen am Ende eine Rechnung vorlege, die dann nicht bezahlt werden kann. Das bedeutet: bereits aus ureigenem Interesse weise ich zu jedem Zeitpunkt auf die entstehenden Kosten hin und kläre mit Ihnen die Kostenfrage. Wer seriös arbeitet, garantiert nicht den Erfolg eines Verfahrens, aber die größtmögliche Kostentransparenz.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese im Regelfall diese Kosten. Ich hole vor jedem kostenauslösenden Schritt die Zusage der Rechtschutzversicherung ein. So gibt es für Sie keine überraschenden Kosten.

Wenn Sie finanzielle Engpässe haben, besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Zum anderen kooperiere ich auch mit mehreren Prozessfinanzierern. Diese übernehmen die gesamten Prozesskosten, werden im Gegenzug aber am Erfolg beteiligt.

Auch besteht die Möglichkeit, dass ich gegen Erfolgshonorar tätig werde. Das bedeutet: Nur wenn ich etwas Zählbares für Sie erreiche, entstehen für Sie eigene Anwaltskosten. Nicht jeder Fall ist für diese Art der Vergütung geeignet. Gerne prüfe ich im Bedarfsfalle mit Ihnen diese Option.

Die Durchsetzung Ihres Rechts sollte nicht an den Kosten scheitern. Sprechen Sie mich an: Wir finden eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung.

Kann ich meinen Anwalt wechseln?

Der Anwaltswechsel

Bin ich beim richtigen Anwalt? Häufig kommen im laufenden Verfahren Zweifel, ob die richtige Anwaltswahl getroffen wurde. Dies ist meist nur ein Bauchgefühl – es sollte aber ernst genommen werden. Man glaubt, der Anwalt des Vertrauens, der schon mal eine Kündigung abgewehrt oder den Führerschein gerettet hat „kann alles“. Diese Einschätzung ist sehr gefährlich. Der Bereich „Gesundheit“ ist eine absolute Spezialmaterie, die man seriös nicht „nebenbei“ abwickelt.

Es kann kein Arzthaftungsprozess gewonnen werden, ohne die Patientenakte anzufordern, kein Sozialverfahren, ohne die Verwaltungsakte zu sehen, und kein Versicherungsprozess, ohne Versicherungsschein und Bedingungen zu prüfen. Der Gegner ist immer hochspezialisiert; selbst wenn kein Anwalt auf der anderen Seite sitzt, sondern „nur“ ein Sachbearbeiter: Man muss dem Gegner auf Augenhöhe gegenüber treten, um Erfolg zu haben!

Ein Anwaltswechsel löst zusätzliche Gebühren aus. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten diese Kosten für Sie möglichst gering zu halten. Gerne berate ich Sie hierzu. Letztlich gilt aber: Nicht guter Rat ist teuer - schlechter Rat ist teuer!

Hülsenbeck (1 von 2)
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Erfolg durch Spezialisierung – Gesundheitsrecht aus einer Hand

Genauso vielschichtig wie die Gesundheit sind auch die rechtlichen Probleme, die auf dieser Ebene entstehen können. Mein Ziel ist daher: Durch hochgradige Spezialisierung innerhalb bereits spezialisierter Gebiete wird der gesamte Bereich „Gesundheit“ abgedeckt.

Alles aus einer Hand - Ihr doppelter Vorteil

  • Ihr Anwalt ist durch permanente Fortbildung immer auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung.
  • Sie müssen Ihren gesundheitlichen Zustand nur einem Anwalt offenlegen. Oft geht es um unangenehmen Dinge. Man will nicht Anwalt A erzählen, dass der Arzt falsch behandelt hat, Anwalt B, dass man deshalb berufsunfähig ist und Anwalt C, dass der Schwerbehindertenantrag abgelehnt worden ist. Hier wird der Sachverhalt nur mit einem Anwalt besprochen und in allen Einzelheiten bearbeitet.
Aufgrund der hohen Spezialisierung bearbeite ich Mandate aus anderen Rechtsgebieten nicht. Gerne vermittele ich Ihnen in anderen Bereichen den richtigen Spezialisten.
Warum zum Fachanwalt?
Die Bereiche Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht sind weder Teil der universitären noch der praktischen Rechtsausbildung. Vertiefte Kenntnisse erwirbt man nur durch externe Fortbildungen und großen persönlichen Einsatz während des laufenden Betriebes. Der Fachanwaltstitel ist der von der Rechtsanwaltskammer verliehene Nachweis, dass zahlreiche Lehrgänge besucht und eine große Zahl von Fällen aus dem jeweiligen Bereich bearbeitet worden sind. Zudem ist der Fachanwalt verpflichtet jedes Jahr mehrere Fortbildungsveranstaltungen aus dem jeweiligen Fachanwaltsbereich zu besuchen. Der Fachanwaltstitel ist daher nicht nur der Nachweis theoretischer Kenntnisse, sondern auch großer Erfahrung im jeweiligen Bereich und verpflichtet zu permanenter Fortbildung. Die Spezialisierung ermöglicht es dem Anwalt Ihre Interessen hochqualifiziert zu vertreten. Als Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht habe ich eine Spezialisierung innerhalb der Spezialisierung entwickelt. Ich bearbeite aus diesen Gebieten ausschließlich die Bereiche, die eine Gesundheitsbezogenheit aufweisen. Im Einzelnen:

    Gemäß § 14 b der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Medizinrecht folgende Bereiche:

    1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
      a) zivilrechtliche Haftung
      b) strafrechtliche Haftung,
    2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
    3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
      a) ärztliches Berufsrecht,
      b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
    4. Vertrags-und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
    5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
    6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertrags-recht,
    7. Grundzüge des Arzneimittel-und Medizinprodukterechts,
    8. Grundzüge des Apothekenrechts,
    9. Besonderheiten des Verfahrens-und Prozessrechts.

    Die gesundheitsbezogene Spezialisierung im Medizinrecht liegt in den Bereichen:

    • Zivilrechtliche Haftung in der medizinischen Behandlung (Arzthaftung),
    • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung,
    • Pflegeversicherung,
    • Arzneimittelhaftung,
    • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

    Gemäß § 14a Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Versicherungsrecht folgende Bereiche:

    1. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
    2. Recht der Versicherungsaufsicht,
    3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
    4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
    5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
    6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
    7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
    8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
    9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

    Die gesundheitsbezogene Spezialisierung im Versicherungsrecht liegt in den Bereichen:

    • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
    • Recht der privaten Personenversicherung, • Berufsunfähigkeitsversicherung, • Unfallversicherung, • Kranken- und Krankentagegeldversicherung, • Lebensversicherung,
    • Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflicht der Ärzte und Krankenhäuser, • Kfz-Haftpflicht bei Personenschäden.

    Gemäß § 11 Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Sozialrecht folgende Bereiche:

    1. Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
    2. besonderes Sozialrecht

  • a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
  • b) Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
  • c) Recht des Familienlastenausgleichs,
  • d) Recht der Eingliederung Behinderter,
  • e) Sozialhilferecht,
  • f) Ausbildungsförderungsrecht.

Die gesundheitsbezogene Spezialisierung im Sozialrecht liegt in den Bereichen:

  • Sozialversicherungsrecht, • Krankenversicherung, • Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), • Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente [Frührente]), • Pflegeversicherung,
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
  • Recht der Eingliederung Behinderter,
  • Verfahrensrecht.
Was kostet ein Fachanwalt?

Keine Überraschungen

Viele Menschen zögern mit der Beauftragung eines Anwaltes, weil sie horrende Kosten fürchten. Vielleicht auch, weil man schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Derartige Überraschungen wird es bei mir nicht geben! Natürlich will ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen; aber genauso will ich als Anwalt, wie jeder andere auch, mit meiner Arbeit Geld verdienen. Es nützt nichts, wenn ich viel Arbeit investiere und Ihnen am Ende eine Rechnung vorlege, die dann nicht bezahlt werden kann. Das bedeutet: bereits aus ureigenem Interesse weise ich zu jedem Zeitpunkt auf die entstehenden Kosten hin und kläre mit Ihnen die Kostenfrage. Wer seriös arbeitet, garantiert nicht den Erfolg eines Verfahrens, aber die größtmögliche Kostentransparenz.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese im Regelfall diese Kosten. Ich hole vor jedem kostenauslösenden Schritt die Zusage der Rechtschutzversicherung ein. So gibt es für Sie keine überraschenden Kosten.

Wenn Sie finanzielle Engpässe haben, besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Zum anderen kooperiere ich auch mit mehreren Prozessfinanzierern. Diese übernehmen die gesamten Prozesskosten, werden im Gegenzug aber am Erfolg beteiligt.

Auch besteht die Möglichkeit, dass ich gegen Erfolgshonorar tätig werde. Das bedeutet: Nur wenn ich etwas Zählbares für Sie erreiche, entstehen für Sie eigene Anwaltskosten. Nicht jeder Fall ist für diese Art der Vergütung geeignet. Gerne prüfe ich im Bedarfsfalle mit Ihnen diese Option.

Die Durchsetzung Ihres Rechts sollte nicht an den Kosten scheitern. Sprechen Sie mich an: Wir finden eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung.

Kann ich meinen Anwalt wechseln?

Der Anwaltswechsel

Bin ich beim richtigen Anwalt? Häufig kommen im laufenden Verfahren Zweifel, ob die richtige Anwaltswahl getroffen wurde. Dies ist meist nur ein Bauchgefühl – es sollte aber ernst genommen werden. Man glaubt, der Anwalt des Vertrauens, der schon mal eine Kündigung abgewehrt oder den Führerschein gerettet hat „kann alles“. Diese Einschätzung ist sehr gefährlich. Der Bereich „Gesundheit“ ist eine absolute Spezialmaterie, die man seriös nicht „nebenbei“ abwickelt.

Es kann kein Arzthaftungsprozess gewonnen werden, ohne die Patientenakte anzufordern, kein Sozialverfahren, ohne die Verwaltungsakte zu sehen, und kein Versicherungsprozess, ohne Versicherungsschein und Bedingungen zu prüfen. Der Gegner ist immer hochspezialisiert; selbst wenn kein Anwalt auf der anderen Seite sitzt, sondern „nur“ ein Sachbearbeiter: Man muss dem Gegner auf Augenhöhe gegenüber treten, um Erfolg zu haben!

Ein Anwaltswechsel löst zusätzliche Gebühren aus. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten diese Kosten für Sie möglichst gering zu halten. Gerne berate ich Sie hierzu. Letztlich gilt aber: Nicht guter Rat ist teuer - schlechter Rat ist teuer!

 
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