Häufige Probleme

Vorschäden und Kausalität

Stellt der Sachverständige bestimmte Schäden fest, wird oft behauptet: Es handelt sich um körperlichen Verschleiß; der Unfall ist nicht ursächlich für den Schaden. Hier setzt die Prüfung des spezialisierten Fachanwalts ein: Handelt es sich tatsächlich um einen Vorschaden? Maßgeblich ist der altersentsprechende Normalzustand – nicht ein körperlicher Idealzustand. Der normale Verschleiß eines 70 Jährigen ist höher als der eines 30 Jährigen. Der Verschleiß des 70 Jährigen ist aber normal und kein Vorschaden – dies wird von Versicherungen und auch Gutachtern gerne übersehen. Einen Vorschaden muss die Versicherung beweisen; es kommt darauf an wie der behauptete Vorschaden in Arztberichten und Gutachten formuliert ist. Selbst wenn ein Vorschaden vorliegt, muss die Versicherung zumindest den Teil des Schadens zahlen, der trotz Vorschaden durch einen Unfall hinzugetreten ist. Insgesamt ist diese Problematik sehr komplex und sollte unbedingt von einem medizin- und versicherungsrechtlich versierten Fachanwalt vorgenommen werden.

Der Invaliditätsgrad und das Sachverständigengutachten

Der Invaliditätsgrad bemisst sich zunächst an der in den Versicherungsbedingungen hinterlegten „Gliedertaxe“. Die Gliedertaxe setzt einen bestimmten Invaliditätsgrad für den Verlust einer Gliedmaße fest (Beispiel: 70% für Verlust eines Armes). Probleme gibt es, wenn „nur“ eine Funktionsbeeinträchtigung zu beklagen ist – nicht ein vollständiger Gliedmaßenverlust: Es kommt dann darauf an, wie genau die Funktionsbeeinträchtigung dargestellt wird; es kann auf wenige Zentimeter ankommen, die über die Höhe der Invalidität entscheiden. Um den Invaliditätsgrad zu bestimmen, beauftragt die Versicherung einen Sachverständigen. Deren Gutachten werfen oft einen auffällig niedrigen Grad der Invalidität aus. Auch hier gilt: Weder Gutachter noch Gutachten sind unantastbar! 

Psychische Unfallschäden

Die meisten Streitfälle bewegen sich außerhalb der Gliedertaxe. Beispielsweise geht es um Wirbelsäulenschäden oder psychische Beeinträchtigungen (Depression; Angststörung; posttraumatische Belastungsstörung [PTBS]). Hier muss geprüft werden, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Die Bestimmung des Invaliditätsgrades hängt von einem medizinischen Sachverständigengutachten ab. Insbesondere psychische Gutachten sind angreifbar, weil nicht einfach bildgebendes Material ausgewertet wird. Jeder Psychiater gewichtet und interpretiert seine Informationen anders: 10 Gutachter können zu 10 verschiedenen Ergebnissen kommen. Gerade von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten kommen auffallend oft zu einem sehr niedrigen Invaliditätsgrad. In der Auseinandersetzung mit der privaten Unfallversicherung, muss das Gutachten des medizinischen Sachverständigen unbedingt kritisch hinterfragt und überprüft werden!

Form und Frist der Meldung

Hier gibt es zwei große Hürden: Zum einen muss ärztlich schriftlich festgestellt sein, dass aufgrund eines Unfalls ein Dauerschaden zurück bleibt. Eine „schwammige“ Erklärung des Arztes reicht nicht aus. Zum anderen muss diese Feststellung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Im Regelfall zwischen 12 und 24 Monaten seit dem Unfallereignis. Oft genügt das eingereichte Attest diesen Anforderungen nicht. Wenn ein unzureichendes Attest kurz vor Fristablauf eingereicht wird, ist der gesamte Versicherungsschutz gefährdet: Lassen Sie frühzeitig das Attest vom Fachanwalt überprüfen, um nicht in die Falle zu gehen.

Höhe der Leistungen

Die Höhe der Leistungen, welche die Unfallversicherung zahlt, hängt zum einen von der versicherten Grundsumme ab. Oft ist dazu ein starkes Progressionsmodel vereinbart. Bei einer Progression 500 besteht bei voller Invalidität ein Anspruch auf 500% der versicherten Grundsumme. Beträgt diese beispielsweise 100.000 Euro besteht bei voller Invalidität ein Anspruch auf 500.000 Euro. Bei geringerer Invalidität erhöht sich die Grundsumme (meistens ab einer Invalidität von 25) anteilig gestaffelt. Häufig sind auch weitere Leistungen im Falle eines Unfalls versichert, an die man überhaupt nicht denkt; beispielsweise Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übernahme von Zuzahlungen etc. Dies kann alleine insgesamt mehrere tausend Euro ausmachen. Verschenken Sie nichts! Gerne überprüfe ich die Höhe Ihres Anspruchs, damit Sie ALLE Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Als Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, berate ich Sie kompetent in allen Rechtsgebieten, die im Schadensfall für Sie relevant sind.