Anerkenntnis vor dem LSG Darmstadt– L 3 U 59/13 – veröffentlicht am 18.07.2017
Das LSG Darmstadt hatte über den Fall eines Karosseriemeisters zu entscheiden. Dieser arbeitete seit seinem 16. Lebensjahr in einer Werkstatt, in der er über viele Jahre gefährdenden Stoffen wie Lösungsmitteldämpfen, Motorabgasen und Stäuben ausgesetzt war. Im Alter von 37 Jahren wurde bei ihm eine obstruktive Atemwegserkrankung (COPD) mit Lungenemphysem diagnostiziert. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Berufskrankheit (BK 4302) ab. Sie verwies auf einen genetisch bedingten Enzym-Mangel und ...
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