Januar 29, 2018
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Weg außerhalb des Unterrichts als Schulweg unfallversichert sein kann. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klasse sollte - unterteilt in mehrere Kleingruppen - für den Musikunterricht einen Film drehen. Die Lehrerin stellte den Schülern frei den Film während der Unterrichtsszeit oder in der Freizeit zu drehen. Eine Gruppe entschied sich für die Freizeitvariante. Während der "Dreharbeiten" kam es zwischen den Schülern zum Streit