(Erscheinungsdatum 19.01.2016, LSG Mainz, Urteil vom 05.12.2016 – L 5 KR 84/15)
Bisheriger Streit und zu Lasten der Kläger entschieden war der Fall, dass im Rentenalter eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung zur Auszahlung kam, und die Krankenkasse auf diesen Betrag Sozialversicherungsbeiträge erhebt. Zur Berechnung der Beiträge wird der Betrag durch 120 geteilt. Der Faktor ergibt den Betrag aus dem über insgesamt 10 Jahre die gesetzlichen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu zahlen sind. Diese Konstellation ist durchentschieden und für den Betroffenen ärgerlich genug.
Das ...
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