BGH: Urteil vom 20.12.2017 – IV ZR 11/16 – veröffentlicht am 08.02.2018
Was zunächst seltsam klingt, nämlich dass man trotz Ausübung eines Berufes Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen kann, ist tatsächlich nicht neu. Die meisten Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen eine so genannte „konkrete Verweisung“ vor. Das bedeutet, man ist berufsunfähig, wenn man seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, und gleichzeitig keinen anderen Beruf ausübt.
Dies gilt aber nur, wenn der neu ausgeübte Beruf in etwa den gleichen sozialen Status innehält. Das ...
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