Der Ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich mit der Frage befasst, ob Covid 19 als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Alle Krankheiten, die auch Berufskrankheiten sein können, sind in der Berufskrankheitenverordnung festgelegt. Unter Ziffer 3101 heißt es „Infektionskrankheiten“. Hierunter passt auch Covid 19.
Allerdings muss man für eine Anerkennung als Berufskrankheit in intensiverer Form mit dem Corona-Virus in Berührung kommen als die übliche Bevölkerung. Eine Evidenz gibt es derzeit nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege ...
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