Auch im Bereich der Tiermedizin haftet der behandelnde Tierarzt für Behandlungsfehler. Diese Erkenntnis ist nicht neu; wohl aber, dass die rechtlichen Hürden abgesenkt wurden.
Tierarzt haftet für Tod eines Pferdes bei Behandlungsfehler
BGH: Urteil vom 10.05.2016 (VI ZR 247/15)
Im entschiedenen Fall stellte die Klägerin in 2010 ihr Pferd wegen einer Verletzung am rechten Hinterbein vor. Die Wunde wurde verbunden; weitere Untersuchungen wurden nicht vorgenommen. Einige Tage später wurde eine Fraktur festgestellt. Das Pferd musste operiert werden. Die OP schlug fehl; das Pferd ...
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