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April 17, 2020
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Neue Freiheit für Querschnittsgelähmte: Krankenkasse muss Exoskelett zahlen

Ein Querschnittgelähmter hat Anspruch gegen die Krankenkasse auf die Versorgung mit einem Exoskelett! Ein Exoskelett ersetzt als orthopädisches Hilfsmittel die Funktion der Beine, so das Landessozialgericht. Auch wenn ein Exoskelett, genauso wie ein Aktiv- oder Stehrollstuhl, dem Querschnittsgelähmten nicht das Gefühl der willentlichen Steuerung der Beine wiedergeben kann, so ersetzt es doch die Hauptfunktionen der Beine: Gehen und Stehen.
Januar 25, 2018

Arzthaftung: Aktuelles Urteil zur Aufklärung

Den Arzt trifft eine besondere Aufklärungspflicht bei einer nur „relativ indizierten Operation“. Von einer relativ indizierten Operation spricht man, wenn es echte (nicht nur theoretische) konservative Behandlungsalternativen gibt. Das OLG Hamm bejahte einen Behandlungsfehler, weil der Arzt den Patienten nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Er hätte über die Möglichkeit einer konservativen Therapie als echte Behandlungsalternative aufklären müssen. Damit war die Einwilligung unwirksam. Ohne wirksame Einwilligung ist ein operativer Eingriff ein Behandlungsfehler, der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslöst.