April 17, 2020
Ein Querschnittgelähmter hat Anspruch gegen die Krankenkasse auf die Versorgung mit einem Exoskelett! Ein Exoskelett ersetzt als orthopädisches Hilfsmittel die Funktion der Beine, so das Landessozialgericht. Auch wenn ein Exoskelett, genauso wie ein Aktiv- oder Stehrollstuhl, dem Querschnittsgelähmten nicht das Gefühl der willentlichen Steuerung der Beine wiedergeben kann, so ersetzt es doch die Hauptfunktionen der Beine: Gehen und Stehen.