Motorradzeit gleich Unfallzeit? Hilfe vom Fachanwalt.

Die Motorradzeit ist voll im Gange, leider auch die Unfallzeit. Der Motorradfahrer ist leichtes Opfer im Straßenverkehr, sei es selbst-, fremd- oder unverschuldet.

Gerade durch Motorradunfälle können schwerste Verletzungen hervorgerufen werden (Querschnittslähmung, Polytrauma). Auch kann ein Unfall psychische Folgeschäden hervorrufen wie eine posttraumatische Belastungsstörung. Nach einem schweren Unfall ist nichts wie es war. Für die Betroffenen stellen sich nun viele Fragen:

  • Wie ernähre ich meine Familie?
  • Welche Ansprüche habe ich gegen einen Schädiger?
  • Welche Ansprüche habe ich, wenn es keinen Schädiger gibt?

Es ist gut ...

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Unfallrecht: Das Land haftet für Fahrbahnbelag, der nicht griffig ist, wenn keine Warnschilder aufgestellt sind

(Erscheinungsdatum: 19.01.2016, OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2015 – 11 U 166/14)

Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Land NRW haftet, wenn es aufgrund eines unzureichend griffigen Fahrbahnbelages zu einem Motorradunfall kommt.
Im entschiedenen Fall kam es im Juli 2012 zu einem Motorradunfall, weil das Motorrad auf regennasser Straße weggerutscht ist. Unter Berücksichtigung der eigenen Betriebsgefahr des Motorrades hat das Gericht das Land verurteilt 75% des Schadens zu zahlen.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Land seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt hat: ...

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