Weder Gutachten noch Gutachter sind unantastbar!
In medizinisch geprägten Verfahren müssen medizinische Laien rechtlich einen medizinischen Sachverhalt klären. Hierbei sind alle Beteiligten (Behörden, Versicherungen, Gerichte, Mandanten und Anwälte) auf die Hilfe von Medizinern angewiesen. Das Juristische tritt irgendwann zurück; in den Vordergrund rückt das zentrale Element des Verfahrens – das medizinische Sachverständigengutachten.
Das Gutachten soll zur Sachverhaltsaufklärung und als Entscheidungshilfe dienen. Gerichte, Behörden, Versicherungen und im schlimmsten Fall der eigene Anwalt unterwerfen sich aber geradezu willenlos dem „Gottesurteil“ der Sachverständigen – der Gutachter wird damit zum Richter im weißen Kittel.
Behörden und Versicherungen beauftragen ihre eigenen Gutachter. Deren Ergebnisse fallen auffällig oft zugunsten des Auftraggebers und Bezahlers aus. Gerichte lesen häufig nur die Zusammenfassung des Gutachtens und übernehmen unreflektiert das Ergebnis. Sogar Anwälte haken den Vorgang nach Vorlage des Sachverständigengutachtens ab, obwohl die anwaltliche Arbeit jetzt erst wirklich anfängt. Denn weder Gutachten noch Gutachter sind unantastbar!
Es gibt viele formelle und inhaltliche Angriffspunkte gegen ein Gutachten: Diese sind für den Laien und auch den nicht spezialisierten Anwalt kaum zu erkennen. Für die erfolgreiche Arbeit mit oder gegen ein medizinisches Gutachten sind ein hohes Maß an Erfahrung, Routine und Fortbildung nötig.
Profitieren Sie von meiner Erfahrung: In jedem meiner spezialisierten Bereiche wird früher oder später ein medizinisches Gutachten eingeholt.
Wo für andere das Verfahren endet fängt meine Arbeit erst richtig an!