Erwerbsminderungsrente (Frührente)

„Sie können doch noch arbeiten“

Wer gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, muss es auch nicht – so der Plan unseres Sozialsystems. Dies ist der Fall, wenn man weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann (teilweise Erwerbsminderungsrente) oder wenn man keine drei Stunden täglich arbeiten kann (volle Erwerbsminderungsrente).

Der Rentenantrag wird regelmäßig mit gleicher Begründung abgelehnt – oft nachdem ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde:

  • Sie können zwar keine 8 Stunden mehr arbeiten, aber mehr als 6 – keine Rente;
  • Sie können zwar aktuell nicht arbeiten, aber Ihre Therapiemöglichkeiten sind nicht ausgeschöpft – keine Rente;
  • Sie können zwar nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten, aber in einem anderen (z.B. Pförtner, Call-Center etc.) – keine Rente.

Die Ablehnung ist floskelhaft, die zugrunde liegenden Gutachten sind angreifbar! Gegen die sich wiederholenden Begründungen gibt es bewährte Strategien. Gerne prüfe ich Ihren Fall.

Warum zum Fachanwalt?

Letztlich ist auch hier ein zentrales Element das medizinische Sachverständigengutachten. Die Fragen lauten: Unter welchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden Sie? Wie wirken diese sich auf Ihr Leistungsvermögen aus? Selbst wenn ein Gutachten zum Ergebnis führt, dass Sie noch arbeiten können, gibt es Möglichkeiten eine Rentenleistung durchzusetzen:

Diese rechtlichen Besonderheiten gibt es nur im Erwerbsminderungsrentenrecht. Es handelt sich um eine absolute Spezialmaterie, die von einem spezialisierten Fachanwalt bearbeitet werden sollte. Man kann dem Rentenversicherungsträger viele Optionen nehmen, wenn man bestimmte Informationen zur richtigen Zeit streut. Der Anwalt braucht viel Erfahrung und Routine, um diese Zeitpunkte und Einfallstore zu erkennen. Profitieren Sie von meiner Spezialisierung und der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Verfahren!