Häufige Probleme
Suizid
Ein häufiges Problem ist die Auszahlung im Suizidfall. Hier wird unter Hinweis auf einen Ausschluss der Leistung bei Suizid hingewiesen. Eine solche Ablehnung sollte man nicht ungeprüft hinnehmen: Zum einen ist zu fragen, inwieweit gesichert ist, dass es sich tatsächlich um einen Suizid handelt. Oder handelt es sich nur um eine Ersteinschätzung? Zum anderen ist entscheidend, wie lange der Versicherungsvertrag schon existiert. Mit Kenntnis der versicherungsrechtlichen Spezialmaterie kann Ablehnungen entgegengetreten werden, die im ersten Moment eindeutig erscheinen.
Verschwiegene Krankheiten
Weiter kann es Probleme geben, wenn lebensbedrohende Erkrankungen verschwiegen wurden. Denn diese sind geeignet, den Versicherungsfall (Tod) herbeizuführen. Dies ist insbesondere problematisch, wenn die Versicherung in zeitlicher Nähe zum Todesfall abgeschlossen wurde: In diesen Fällen kommt den Gesundheitsfragen zentrale Bedeutung zu. Welche Fragen sind ganz konkret von wem gestellt worden? Welche Zeiträume sind abgefragt worden?
Der Versicherer lehnt häufig mit dem Verweis ab, er sei über den Gesundheitszustand getäuscht worden. Diese Ablehnung hält einer versicherungsrechtlichen Überprüfung oft nicht stand.