Der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) ist die Verantwortung des Staates, seine Bürger zu schützen vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen. Der Staat hat das Gewaltmonopol zur Verbrechensverhütung und -bekämpfung. Versagt dieser Schutz, hat die verletzte Person Ansprüche gegen den Staat.
Die Leistungen bemessen sich nach dem Bundesversorgungsgesetz. Sie umfassen insbesondere die Heilbehandlung, Rentenleistungen sowie einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion. Maßstab ist der Grad der Beeinträchtigung. Dieser kann sich sowohl aus körperlichen als auch seelischen bzw. psychischen Beschwerden ergeben.
Häufige Probleme
Das häufigste Problem ist, dass dieser Anspruch übersehen wird. Dabei ist es für Opfer von Gewalttaten oft die einzige Möglichkeit, Wiedergutmachung zu erlangen, insbesondere wenn ein Schädiger unbekannt, nicht auffindbar oder verstorben ist.
Hierbei ist zu beachten, dass das Opferentschädigungsrecht keine Verjährung kennt: Es kann auch die heute erwachsene Person, die vor 30 oder 40 Jahren sexuell missbraucht wurde und deswegen unter psychischen Schäden leidet, noch entsprechende Ansprüche stellen.
Ein Problem ist in solchen Fällen der Nachweis des Schadensereignisses und der Nachweis der Kausalität zwischen Schaden und Schadensereignis – gerade bei psychischen Beeinträchtigungen: Der Gesetzgeber räumt in speziellen Fällen dem Geschädigten Beweiserleichterungen ein.
Zum anderen ist häufig der Grad der Schädigung streitig, an welchem die beanspruchten Leistungen bemessen werden.
Warum zu Fachanwalt?
Es ist zum einen Aufgabe des spezialisierten Fachanwaltes, Sie über die Existenz dieser Ansprüche zu beraten. Zum anderen sollte der Anwalt mit den rechtlichen und tatsächlichen Hürden in einem solchen Verfahren vertraut sein. Wenn die Behörde behauptet, eine bestimmte Voraussetzung sei nicht nachgewiesen, muss geprüft werden, ob Ihnen genau an diesem Punkt eine Beweiserleichterung zugutekommt.
Wenn es um die Höhe der Leistungen, und damit um den Schädigungsgrad, geht wird dies meist nur mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen möglich sein, sodass ein routinierter Umgang mit medizinischen Sachverständigengutachten zwingend ist.