Häufige Probleme
Ausschlüsse und Einschränkungen
Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherungspflicht wird ein privater Vertrag über die Krankenversicherung geschlossen. Der Versicherer kann sich aussuchen, ob er mit Ihnen einen Vertrag schließen will oder nicht (Ausnahme: sog. Kontrahierungszwang). Er kann auch bestimmen, dass er bestimmte Risiken nicht versichert, oder Risikozuschläge nimmt. Sie können entscheiden: Will ich das oder will ich es nicht?
Oft stellt sich im Krankheitsfall die Frage, ob eine Einschränkung (z.B. Anzahl der Sitzungen Psychotherapie) wirksam vereinbart ist. Denn: Der Patient darf nicht unangemessen benachteiligt, der Versicherungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.
Um die Wirksamkeit einer Versicherungsklausel zu prüfen, braucht man versicherungsrechtliche und medizinrechtliche Spezialkenntnisse: Diese Kompetenzen vereint der Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht.
Verschwiegene Krankheiten (Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung)
Der Versicherer wird versuchen sich vom Vertrag zu lösen, wenn er sich getäuscht fühlt. Versicherungen fühlen sich schnell getäuscht; insbesondere wenn Gesundheitsfragen im Antragsformular falsch oder unvollständig beantwortet worden sind. Problematisch wird es bereits, wenn man einen unspektakulären Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung anzugeben vergisst.
Der Versicherer kann dann die Leistung verweigern, den Vertrag kündigen, im Nachhinein einen Ausschluss für bestimmte Erkrankungen aufnehmen oder den Vertrag sogar anfechten.
Oft handelt es sich aber nur um Bagatellbehandlungen. Der Patient weiß auch nicht, was der Arzt im System vermerkt hat, weil nie darüber gesprochen worden ist. Oder es wurde überhaupt nicht konkret nach einer speziellen Erkrankung gefragt. Die Argumente der Krankenversicherung wiederholen sich; der spezialisierte Anwalt weiß, wie man mit diesen Argumenten umgeht: Gerne berate ich Sie!
Warum zum Fachanwalt?
Der Versicherer schießt mit seinen Reaktionen häufig „über das Ziel hinaus“. Oder er vergisst bestimmte Mitteilungen oder Belehrungen. Oder der Vertrag wurde über einen Makler oder einen Vertreter des Versicherers abgeschlossen, der trotz besseren Wissens eine bestimmte Angabe nicht im Antrag formuliert, um den Versicherungsvertrag (bzw. seine Provision) nicht zu gefährden.
Im Ergebnis gibt es zahlreiche Möglichkeiten einem Angriff des Versicherers auf den Versicherungsvertrag entgegen zu treten. Dies erfordert aber ein hohes Maß versicherungsrechtlicher Expertise, Erfahrung und Kenntnis über die gängigen Argumente des Versicherers.