Melanie B. ist leidenschaftliche Reiterin und hat auf einem nahe gelegenem Reiterhof eine Reitbeteiligung erworben. An einem schönen Tag im Spätsommer passiert es. Während eines Ausritts, ein plötzlicher Blitz. Das Pferd erschreckt und wirft Melanie ab. Beim Sturz landet sie unglücklich auf dem Kopf und verletzt sich schwer.

Doch wie geht es danach weiter?  

Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage zu arbeiten und sich selbst finanziell zu versorgen. Medizinische Behandlungen können äußert kostspielig werden. Für viele Betroffene ist ein Unfall zudem auch emotional sehr belastend. Oft ist es schwierig dann noch einen klaren Kopf zu bewahren und rechtzeitig die nötigen Schritte zu unternehmen.

An wen muss ich mich wenden, um Ansprüche auf  Verdienstausfall, Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen? Was steht mir als Geschädigtem zu und wer trägt die Kosten für die medizinische Behandlung? Kann es passieren, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe und Schmerzensgeld ausgeschlossen ist?


Bei Unfällen mit Pferden haftet meist der Halter

Bei Pferdeunfällen greift die so genannte Halterhaftung (§ 833 BGB). Hierbei handelt es sich um eine Gefährdungshaftung, das bedeutet, es kommt nicht darauf an, ob irgendjemand die Schuld am Unfall trägt. Insofern trägt nahezu immer der Halter des Pferdes die Verantwortung und auch die Haftung, wenn es mit seinem Pferd zu einem Unfall kommt. In den meisten Fällen tritt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. Wichtig ist es dann sämtliche Ansprüche zu erfassen und richtig zu beziffern.

Besonders schwierig wird es, wenn sich der Unfall ereignet hat, weil das Pferd z.B. für jemand anders trainiert wurde. In allen Fällen, in denen der Geschädigte eine Art “Arbeit“ für jemand anderen an dem Pferd verrichtet, besteht die Gefahr, dass Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen sind, weil die Tätigkeit wie ein Arbeitsverhältnis gewertet wird. Dann wiederum ist für die Krankenbehandlung und Rehabilitation die Berufsgenossenschaft zuständig.

Wie man sieht spielen sehr viele unterschiedliche, manchmal auch sehr kleine Dinge im Bereich der Pferdeunfälle eine Rolle.

Hilfe für Betroffene

Leiden auch Sie unter den Folgen eines Reitunfalls oder wurden von einem Pferd verletzt? Gerne können Sie mir ihren Fall unverbindlich schildern. Nutzen Sie mein Kontaktformular oder rufen Sie mich einfach persönlich an.


Als Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht, mit Sitz in Essen, berate ich Sie kompetent in allen Rechtsgebieten, die im Schadensfall für Sie relevant sind.