Kündigung, Rücktritt und Anfechtung – all dies kann über einen hereinbrechen, wenn man berufsunfähig ist und Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung begehrt.
Vielfach führt folgende Situation zu großen Problemen:
In der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt der Versicherer im Antrag Gesundheitsfragen, die ehrlich, vollständig und nach bestem Gewissen beantwortet werden müssen. Tritt dann später die Berufsunfähigkeit ein, müssen alle Ärzte und die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung von der Schweigepflicht entbunden werden.
Ein Problem hat man, wenn der Arzt gegenüber der Krankenversicherung eine Behandlung abgerechnet hat, die ...
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