BSG – Urteil vom 05.07.2016, B 2 U 5/15 R
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der auch im Auftrag des Arbeitgebers im eigenen „Home Office“ arbeitet nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin arbeitete in einem gesonderten Raum im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem Telearbeitsplatz. Um sich ein Glas Wasser aus der einen Stock tieferliegenden Küche zu holen, verließ sie den Arbeitsplatz und stürzte auf der nach unten führenden Treppe. ...
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