Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte mit seiner am 02.02.2017 veröffentlichten Entscheidung vom 11.11.2016 (26 U 111/15) das Urteil des Landgerichtes Arnsberg, dass einer Patientin aufgrund eines groben Behandlungsfehlers 400.000 Euro Schmerzensgeld zusprach:
Einer 57 jährigen Patientin wurde zur Implantation einer Bandscheibenprothese und zur Versteifung (Fusion) mehrerer Wirbel geraten. Nach der OP kam es zur fortschreitenden Schwächung von Armen und Beinen, sodass die Patientin eine Querschnittslähmung unterhalb des dritten Halswirbels entwickelte. Seitdem ist sie auf fremde Hilfe und einen Rollstuhl angewiesen.
Ein eingeholtes medizinisches ...
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