Am 19.01.2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, dass die therapeutische Anwendung von Cannabis für Schwerkranke, Schmerzpatienten und Patienten in der Palliativtherapie vorsieht (Der Gesundheitsanwalt berichtete: Cannabis auf Rezept – Krankenkasse muss zahlen!).
Am 10.02.2017 passierte das Gesetz den Bundesrat. Das Gesetz besagt, dass die behandelnden Ärzte Cannabis verschreiben dürfen, auch wenn noch nicht alle alternativen Behandlungen ausgeschöpft sind. Die Krankenkasse hat diese Kosten zu tragen. Nur in Ausnahmefällen darf die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern.
Der Vertrieb erfolgt durch die Apotheken. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll den Anbau und Vertrieb kontrollieren und koordinieren. Zudem soll die Wirkung der Cannabis-Therapie weiter flächendeckend erforscht werden. Dazu werden anonymisiert Patientendaten erhoben.
Die Unterzeichnung des Gesetzes dürfte eine der ersten Aufgaben des neuen Bundespräsidenten werden.
Björn Hülsenbeck – Ihr Gesundheitsanwalt
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FEB
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