Behandlungsfehler-Statistik 2015 der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer hat ihre Behandlungsfehler-Statistik der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen für das Jahr 2015 vorgestellt:

So haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2015 bundesweit insgesamt 7.215 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.751). Es lag in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.252). Davon wurde in 1.774 Fällen ein Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 358 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

http://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/bundesaerztekammer-statistik-zahl-der-behandlungsfehler-ruecklaeufig/

Insgesamt werden mehr als 20.000 Fälle im Jahr gemeldet. Viele Fälle werden auch bei der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet. Auch die gesetzliche Krankenkasse hilft bei der Klärung, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, mit. Die sieht § 66 SGB V vor. Laut AOK-Behandlungs-Report 2014 unterlaufen Ärzten und medizinischem Personal rund 188.000 Fehler jährlich. 10 % der Fälle verlaufen tödlich.

Patientenschutzorganisationen gehen von einer noch höheren Dunkelziffer aus.

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