Cannabis auf Rezept – Krankenkasse muss zahlen!

Gute Nachrichten für Schwerkranke und Schmerzpatienten: Der Bundestag beschloss am 19.01.2017 eine Neuregelung ab März 2017. Die Neuregelung ermöglicht Schwerkranken oder Schmerzpatienten unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis auf Rezept zu erhalten. Die Kosten hierfür muss die Krankenkasse tragen .

Die Neuregelung richtet sich insbesondere an Patienten, die an Krebs, Aids, Rheuma, multipler Sklerose oder chronischen Schmerzen leiden. Die Schmerzpatienten müssen nicht austherapiert sein, um sich Cannabis verschreiben zu lassen. Es ist geplant, Cannabis staatlich kontrolliert in Deutschland anzubauen. Bis die hierfür ins Leben gerufene Cannabisagentur tätig geworden ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe sichergestellt werden.

Bislang gab es die Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis nur selten. Krankenkassen zahlten in nur noch selteneren Einzelfällen. Beides dürfte sich durch die Gesetzes Neuerung nun ändern. Der Eigenanbau bleibt allerdings grundsätzlich verboten.

Björn Hülsenbeck – Ihr Gesundheitsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

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