Inzwischen gibt es erste Rechtsprechung zur Frage wann eine Bestriebsschließungsversicherung wegen Covid 19 zu leisten hat.. Während die ersten Entscheidungen eher zulasten der Versicherten gingen, dreht sich der Wind aktuell etwas. Das Kernproblem der bisherigen Entscheidungen war meistens, dass die Verträge aus einer Zeit stammen, in der es kein Corona gab. Daher ist Covid 19 auch nicht als Krankheitserreger wörtlich in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.
Das Landgericht Bochum hat – insofern konsequent – gegen den Betriebsinhaber entschieden, weil Covid 19 nicht als ...
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