(Erscheinungsdatum: 19.01.2016, OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2015 – 11 U 166/14)
Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Land NRW haftet, wenn es aufgrund eines unzureichend griffigen Fahrbahnbelages zu einem Motorradunfall kommt.
Im entschiedenen Fall kam es im Juli 2012 zu einem Motorradunfall, weil das Motorrad auf regennasser Straße weggerutscht ist. Unter Berücksichtigung der eigenen Betriebsgefahr des Motorrades hat das Gericht das Land verurteilt 75% des Schadens zu zahlen.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Land seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt hat: Die unzureichende Griffigkeit wurde bereits 2008 festgestellt und war dem Landesbetrieb Straßenbau mindestens seit 2010 bekannt. Das Land habe es unterlassen auf die bestehende Schleudergefahr bei Nässe hinzuweisen und das Tempo an der Unfallstelle auf 30 km/h zu begrenzen.
JAN
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Björn Hülsenbeck - Ihr Gesundheitsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht.