Das „Unfallrecht“ ist kein eigenes Rechtsgebiet wie Medizinrecht, Versicherungsrecht oder Sozialrecht. Diese Gebiete bilden aber jeweils Ansprüche ab, die bei einem Unfall mit Personenschaden relevant sind.

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Der Unfall – Mehr als nur Schmerzensgeld

Gesetzliche Unfallversicherung

Ein Unfall kann bei der Arbeit passieren oder auch auf dem Arbeitsweg. Durch einen Arbeitsunfall entstehen Ansprüche, wie eine Verletztenrente oder eine bessere Heilbehandlung. Er kann aber auch Nacheile haben: Wenn der Schädiger Arbeitgeber oder ein Kollege ist, können Schmerzensgeldansprüche ausgeschlossen sein. Hier sollte frühzeitig eine anwaltliche Beratung erfolgen.

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Schwerbehinderung

Wer durch einen Unfall körperliche oder seelische Schäden beibehält, sollte einen Antrag auf Zuerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Insbesondere ist dies wichtig, wenn häufigere Ausfallzeiten zu befürchten sind. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 kann bei der Agentur für Arbeit ein Gleichstellungsantrag gestellt werden. Damit ist der Arbeitsplatz geschützt wie der eines Schwerbehinderten (GdB 50).

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Pflege

Wenn bei schweren Unfällen das Unfallopfer ein Pflegefall wird, gilt es zum einen den konkreten Pflegebedarf festzustellen und eine angemessene Pflegestufe festzusetzen. Gerade im Unfallrecht kommt es darauf an, ob es sich um einen Arbeits- oder Wege-Unfall handelt, oder ob es einen Schädiger gibt. Diese Umstände haben auf die Finanzierung der Pflege erhebliche Auswirkungen. Auch vor diesem Hintergrund sollte eine umfassende anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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Erwerbsminderungsrente

Ein Unfall kann das Leben auf einen Schlag verändern: Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage zu arbeiten und sich selbst und seine Familie finanziell zu versorgen. Nur wenn es sich um einen Arbeits- oder Wege-Unfall handelt, erhält man auch eine Verletztenrente. Die Erwerbsminderungsrente steht aber jedem zu, der so beeinträchtigt ist, dass er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr einsetzbar ist. Sofern man vor dem 02.01.1961 geboren ist genießt man den sogenannten „Berufsschutz“. Das bedeutet: Man hat die Möglichkeit einer „Frührente“, wenn man in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Diese Option sollte nach einem Unfall erwogen werden. Gerne berate ich Sie hierzu.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie erleiden einen Unfall; Sie denken an Schmerzensgeld; Sie denken an eine Erwerbsminderungsrente; Sie denken an einen Schwerbehindertenantrag. Aber denken Sie auch an Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung? Diese ist vielleicht als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung ausgestaltet und wird schnell übersehen. Die Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung müssen bei einem schweren Unfall unbedingt bedacht werden.

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