Häufige Probleme mit der Pflegeversicherung

Aktuell ist das häufigste Problem eine höhere Pflegestufe. Oft fehlen nur wenige Pflegeminuten um eine erste oder höhere Pflegestufe zu erreichen. Ein häufiges Phänomen ist, dass die pflegebedürftigen Personen sich zum Zeitpunkt der Begutachtung durch den MDK in deutlich besserer Verfassung zeigen als sie es sonst sind. Das führt dann zu einer Fehleischätzung die im Widerspruchs- oder Klageverfahren korrigiert werden muss.

Weiter ist problematisch, dass in der aktuellen Pflegesituation nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Diese Definition der Pflegebedürftigkeit übersieht die vielen Fälle der Demenzkranken: Zwar ist der Demenzkranke noch in der Lage einen Kamm zu führen; wenn er aber nicht mehr weiß wofür der Kamm in seiner Hand gut ist, dann ist er genauso auf Hilfe angewiesen wie derjenige, der körperlich nicht mehr in der Lage ist sich die Haare zu kämmen. Ebenfalls ist nicht berücksichtigt, dass der Kranke Hilfe bei der Medikamentengabe benötigt. Dies alles ändert sich 2017:

Ausblick auf 2017

Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz werden die aktuellen Probleme sicherlich weniger. Inwieweit andere Probleme hinzukommen bleibt in der Praxis abzuwarten. Ab dem 01.01.2017 ändert sich Grundlegendes:

  • Es werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.
  • Die Berechnung der Pflegeminuten wird abgeschafft: Gemessen wird die Selbstständigkeit in sechs Bereichen, aus denen ein Gesamtpflegegrad (1-5) gebildet wird:
  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Hauptleistungen in Euro

Tabelle Leistungen Pflegeversicherung

[*keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung]

Im Übrigen kann der Pflegeaufwand, der für Angehörige betrieben wird, auch rentenrechtlich interessant sein. Dies wird sowohl von den Pflegepersonen als auch den Behörden oft übersehen.