Fallstricke und Tipps bei der Berufsunfähigkeit – Wenn der eigene Arzt den Versicherungsschutz kostet

Kündigung, Rücktritt und Anfechtung – all dies kann über einen hereinbrechen, wenn man berufsunfähig ist und Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung begehrt.

Vielfach führt folgende Situation zu großen Problemen:

In der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt der Versicherer im Antrag Gesundheitsfragen, die ehrlich, vollständig und nach bestem Gewissen beantwortet werden müssen. Tritt dann später die Berufsunfähigkeit ein, müssen alle Ärzte und die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung von der Schweigepflicht entbunden werden.

Ein Problem hat man, wenn der Arzt gegenüber der Krankenversicherung eine Behandlung abgerechnet hat, die nicht stattfand oder nicht besprochen wurde: Wenn man sich irgendwann (lange vor dem Vertrag) „Verlegen“ hat, wegen Rückenschmerzen zum Orthopäden geht, dieser kurz einen Wirbel wieder einrenkt, wird man dem selbst dem keine große Bedeutung beimessen, sofern man überhaupt noch -teilweise Jahre später – dran denkt. Wenn man nicht dran denkt, teilt man dies auch nicht in den Gesundheitsfragen mit.

Was aber, wenn der Arzt mit der Krankenversicherung zusätzlich eine Arthrose-Beratung abgerechnet hat, ohne dass man dies weiß oder es besprochen wurde?

Im Falle der Berufsunfähigkeit wird der Versicherer nach Einsicht in die Abrechnungsunterlagen entweder die Kündigung aussprechen, den Rücktritt vom Vertrag, oder sogar die Anfechtung erklären. Er wird sich auf eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung stützen. Das Ergebnis ist gleich: Es gibt keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung!

Zwar kann man diese Situation unter Umständen mit anwaltlicher Hilfe retten, aber das kostet Zeit, Nerven und Geld, welches man im Falle der Berufsunfähigkeit im Zweifel gerade nicht hat.

Tipp: Spätestens wenn die Berufsunfähigkeit gemeldet wird, sollte man die Krankenversicherung informieren, dass sie keine Angaben gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung machen darf. Das wird zwar zu Irritationen beim Versicherer führen; es lässt sich aber damit begründen, dass man nicht weiß was der Arzt abgerechnet hat.

Wenn der Versicherer dann die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt, bleibt zwar auch nur der Weg zum Anwalt – die Ausgangsbasis ist aber deutlich besser.

Gerne können Sie mir ihren Fall auch direkt und unverbindlich schildern. Als Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht, mit Sitz in Essen, berate ich Sie kompetent in allen Rechtsgebieten, die im Schadensfall für Sie relevant sind.


Weiterführende Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier: Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Der Fachanwalt hilft!

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