
Immuntherapie – Krankenkassen werden zu Kostenübernahme verpflichtet
Es häufen sich die Fälle, in denen die Krankenkasse sich weigert, die Kosten für eine Immuntherapie zur Tumorbehandlung zu übernehmen. Das Problem ist, dass es sich bei der Immuntherapie um eine sog. „neue Behandlungsmethode“ handelt.
Das Verfahren ist stets gleich: Die üblichen Behandlungsmaßnahmen (Chemotherapie, medikamentöse Therapie, operative Tumorentfernung) sind ausgeschöpft oder nicht anwendbar. Letzte Hoffnung: Immuntherapie. Meistens beantragen die onkologischen Kliniken der Krankenhäuser die Kostenübernahme direkt. Die Krankenkasse beauftragt den MDK und ein fachfremder Arzt kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anwendung einer Immuntherapie als „neue Behandlungsmaßnahme“ nicht vorliegen.
In letzter Zeit konnten von hier aus mehrere Krankenkassen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet werden, die Kosten für eine Immuntherapie zu übernehmen.
Gerne helfe ich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Björn Hülsenbeck – Ihr Gesundheitsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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JUL
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Björn Hülsenbeck - Ihr Gesundheitsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht.