
Die Motorradzeit ist voll im Gange, leider auch die Unfallzeit. Der Motorradfahrer ist leichtes Opfer im Straßenverkehr, sei es selbst-, fremd- oder unverschuldet.
Gerade durch Motorradunfälle können schwerste Verletzungen hervorgerufen werden (Querschnittslähmung, Polytrauma). Auch kann ein Unfall psychische Folgeschäden hervorrufen wie eine posttraumatische Belastungsstörung. Nach einem schweren Unfall ist nichts wie es war. Für die Betroffenen stellen sich nun viele Fragen:
- Wie ernähre ich meine Familie?
- Welche Ansprüche habe ich gegen einen Schädiger?
- Welche Ansprüche habe ich, wenn es keinen Schädiger gibt?
Es ist gut wenn man jemanden an der Seite hat, der einem bei der Bewältigung einer schweren Krise und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche hilft:
Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Haftpflichtversicherung (wenn es keine Schädiger gibt), Leistungen der privaten Unfallversicherung, Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente, Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bei Wegeunfall oder Nothilfe, Pflege – es gibt viel zu tun wenn der Ernstfall eingetreten ist.
Gerne können Sie mir ihren Fall unverbindlich schildern. Als Fachanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht, mit Sitz in Essen, berate ich Sie kompetent in allen Rechtsgebieten, die im Schadensfall für Sie relevant sind.
MAI
Über den Autor:
Björn Hülsenbeck - Ihr Gesundheitsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht.