Neuer Job – Berufsunfähigkeitsversicherung muss trotzdem zahlen!

BGH: Urteil vom 20.12.2017 – IV ZR 11/16 – veröffentlicht am 08.02.2018

Was zunächst seltsam klingt, nämlich dass man trotz Ausübung eines Berufes Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen kann, ist tatsächlich nicht neu. Die meisten Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen eine so genannte „konkrete Verweisung“ vor. Das bedeutet, man ist berufsunfähig, wenn man seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, und gleichzeitig keinen anderen Beruf ausübt.

Dies gilt aber nur, wenn der neu ausgeübte Beruf in etwa den gleichen sozialen Status innehält. Das bedeutet: Ausbildungsgrad, Gehalt und soziales Ansehen müssen in etwa gleichwertig sein. So kann ein Akademiker der berufsunfähig geworden ist nicht auf den Beruf des Pförtners verwiesen werden, obwohl er diesen Beruf tatsächlich ausübt.

Umstritten war allerdings bislang die Frage, ob ein geringeres soziales Ansehen des neuen Berufes dadurch kompensiert werden kann, dass in diesem Beruf ein höheres Einkommen erzielt wird; wenn also der Pförtner mehr verdient als der mittellose Akademiker.

Im konkreten Fall musste der BGH über einen Fall entscheiden, in dem ein ehemals selbstständiger Hufschmied diesen Beruf nicht mehr ausüben konnte, und sodann den Beruf des Maschinenführers und Lagerarbeiters ausübte.

Das OLG Schleswig hat als Vorinstanz entschieden, dass wegen des deutlich höheren Einkommens (als selbstständiger Hufschmied verdiente der Kläger deutlich unter der Armutsgrenze), in jedem Falle eine Kompensation stattfindet, auch wenn der Beruf des Hufschmieds einen höheren Ausbildungsgrad erfordern sollte, und gerade im ländlichen Bereich sicherlich ein hohes Ansehen genießt.

Für die Praxis lässt sich festhalten:

Allein ein höheres Einkommen im neuen Beruf führt nicht dazu, dass Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wegfallen.

Insofern ist dieses Urteil interessant für jeden, der aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf gewechselt hat, und möglicherweise denkt, ein Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung lohne sich nicht, weil man einen neuen Job mit ähnlichem, oder sogar höherem Verdienst ausübt. Ein Blick in die Bedingungen und auf die beiden Berufe kann daher bares Geld bedeuten. Gerne berate ich Sie.


Björn Hülsenbeck – Ihr Gesundheitsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

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