Überwiegendes Mitverschulden, wenn man versucht ein herab rollendes Fahrzeug aufzuhalten

OLG Köln – Urteil vom 05.07.2019, veröffentlicht am 11.07.2019 (6 U 234/18)

Das OLG Köln musste in zweiter Instanz einen tragischen Fall entscheiden. Ein Mann versuchte das Auto seiner Freundin vom Herabrollen einer abschüssigen Einfahrt aufzuhalten. Er sprang spontan hinter das Fahrzeug und stemmte sich dagegen. Gegen das Gewicht des Mini hatte er keine Chance, wurde überrollt und schwerst verletzt. Er klagte gegen den Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges seiner Freundin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Haftpflichtversicherer wurde nur zu einer Quote von 30% verurteilt, weil das Gericht ein erhebliches Mitverschulden an der Verletzung sah.

Interessant wäre an dieser Stelle die Frage, auf was das Auto zugerollt ist? Der Mann könnte nämlich „Nothelfer“ im Sinne des § 2 Abs. 1, Nr. 13 a) SGB7 sein, wenn das Fahrzeug zB auf einen Garten zurollte in dem sich Menschen aufhalten. Folge wäre, dass die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse leistungspflichtig wäre. Es bestünde Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld und bei Dauerschäden sogar auf Verletztenrente.

Gerne bin ich Ihnen bei Fragen behilflich.


Björn Hülsenbeck – Ihr Gesundheitsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

0
  ähnliche Beiträge
  • No related posts found.