Ein immer wieder auftretendes Problem: Man schließt einen Versicherungsvertrag, zahlt artig seine Beiträge, und im Leistungsfall dreht der Versicherer jeden Stein um, bis er eine Möglichkeit findet seiner Zahlungspflicht zu entgehen.
Oft geschieht dies durch den Vorwurf der so genannten „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“.
Das bedeutet: Im Antrag zum Versicherungsvertrag stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Wird eine dieser Fragen falsch beantwortet, kann es den Versicherungsnehmer teuer zu stehen kommen. Der Versicherer kann den Vertrag kündigen, zurücktreten, abändern oder sogar wegen arglistiger Täuschung die Anfechtung erklären ...
Weiterlesen →JAN