Warum liegt hier Stroh? Oder: Wann man einfach mal nicht klagen sollte

Einen kuriosen Fall hatte das Amtsgericht München am 21.12.2017 – 158 C 7965/17 – veröffentlicht am 23.02.2018 zu entscheiden:

Eine Besucherin lief im Münchner Zoo gegen die Panzerglasscheibe, mit der das Giraffengehege vom Besucherbereich des Giraffenhauses abgetrennt war. Sie zog sich eine Nasenprellung, Nasenbluten und Kopfschmerzen zu. Sie verklagte den Tierpark auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sie die Panzerglasscheibe wegen einer Spiegelung der Sonneneinstrahlung nicht habe sehen können. Der Tierpark habe nicht hinreichend auf die Existenz der Panzerglasabtrennung mit einem separaten Warnschild hingewiesen.

Das Gericht wies die Klage ab. Nicht nur, dass der Vortrag an sich widersprüchlich ist: Bereits die Spiegelung weist auf die Existenz einer Glasscheibe hin. Denn wo keine Scheibe wäre, würde sich auch nichts spiegeln. Darüber hinaus wies das Amtsgericht darauf hin, dass es mehrere Gründe gab, die eine Panzerglasscheibe für den „durchschnittlich aufmerksamen Besucher“ sehr leicht erkennbar machten:

Der Boden des Geheges war mit Stroh ausgelegt und stapelte sich am Gehegerand an der Panzerglasscheibe auf. In Abständen von 1,70 m gab es große Stahlpfeiler, die die Panzerglasscheibe trugen. Diese waren gut sichtbar. Ebenfalls darf ein Besucher nicht davon ausgehen, dass es keinerlei Abtrennung zwischen Giraffengehege und Besucherzone gibt, da es sich immerhin um Wildtiere mit erheblichem Gefährdungspotenzial handelt. Letztlich forderte auch im Eingangsbereich ein gelbes Verbotsschild alle Besucher bildlich dazu auf, nicht gegen die Scheibe zu klopfen.

Vor diesem Hintergrund musste der Münchner Zoo nicht noch mit einem zusätzlichen Schild auf die Existenz einer Panzerglasscheibe hinweisen. Die Klage wurde abgewiesen.

Für die Praxis: Manchmal muss man als Anwalt dem Mandanten auch sagen, dass er sich an die eigene Nase fassen muss. Nicht für jeden Gesundheitsschaden gibt es zwangsläufig einen Schuldigen. Gerichte sollten mit solchen Vorgängen nicht belästigt werden.

Bei der Frage, ob sich ein Gang vor Gericht lohnt helfe ich Ihnen gerne.

Björn Hülsenbeck – Ihr Gesundheitsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

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